AUTO PRIVAT VERLEIHEN ODER AUSLEIHEN: SO SICHERN SIE SICH AB
„Kann ich mir dein Auto ausleihen?“ Als Autobesitzer kennen Sie diese Frage bestimmt. Und wenn Sie kein Fahrzeug Ihr Eigen nennen, haben Sie sie vielleicht auch schon selbst gestellt. Die gute Nachricht: Es spricht nichts gegen den Gefallen – wenn sich beide Parteien richtig absichern. Mit unseren Tipps zeigen wir Ihnen, worauf Sie achten müssen.
Bevor Sie ein Auto privat leihen oder verleihen wollen: Leichtfertig sollte der Tausch auf keinen Fall vonstatten gehen. Auch nicht, wenn es sich bei Verleiher und Entleiher um enge Verwandte oder gute Freunde handelt. Und auch nicht, wenn das Autoverleihen eine spontane Aktion ist. Beide Parteien abzusichern, kostet nicht viel Zeit – und kann im Ernstfall die Freundschaft retten. Das sollten Sie tun:
SCHAUEN SIE ALS VERLEIHER IN IHRE UNTERLAGEN
Sie sind sich nicht mehr sicher, wer zum Fahrerkreis in Ihrer KfZ-Versicherung gehört? Dann checken Sie kurz Ihren Vertrag. In der Regel sind die Beiträge niedriger, wenn man die Zahl der Fahrer stark eingrenzt – und vor allem keine jungen Fahrer ans Steuer lässt, die aus Sicht der Versicherer ein besonderes Risiko darstellen. Um bis zu 80 Prozent mehr zahlt man, wenn der Fahrerkreis als beliebig angegeben wird, geht aus einer Studie der Zeitschrift „Finanztest“ (Heft 4/2018) hervor. Wenn Ihr Vertrag nur ganz bestimmte Personen einschließt, so wie laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft bei rund drei Viertel der Versicherten in Deutschland, empfiehlt es sich, für den Fall eines Unfalls vorzusorgen. Unter anderem sollten Sie Ihre Versicherung informieren, wenn Sie das Fahrzeug verleihen. Denn baut der nicht eingetragene Fahrer einen Unfall, kann Ihre Versicherung Ihnen eine saftige Vertragsstrafe aufbrummen.
MACHEN SIE ES SCHRIFTLICH
Verleiher und Entleiher sollten unbedingt im Vorfeld besprechen, wer für Schäden aufkommt. Zwar greift bei einem Unfall, egal wer gefahren ist, die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verleihers – im Nachhinein winkt ihm aber höchstwahrscheinlich eine Prämienerhöhung durch die Höherstufung in der Versicherung. Bei einer Kaskoversicherung kann zusätzlich eine Selbstbeteiligung fällig werden. Tipp: Der ADAC bietet einen „Leihvertrag für die unentgeltliche Gebrauchsüberlassung eines KfZ“ zum Download an. Darin können beide Seiten detailliert klären, wer welche Verantwortung übernimmt – vom Auftanken vor der Rückgabe des Autos bis hin zur Übernahme des Prämienanstiegs im Falle eines Unfalls.
THEMA STRAFZETTEL ANSPRECHEN
Wer bezahlt das Knöllchen bei einem Verkehrsverstoß? Und wer übernimmt eventuelle Punkte in Flensburg? Rechtlich ist die Lage klar: Verantwortlich ist immer der Fahrer. Wird der Entleiher also mit viel zu viel auf dem Tacho in Ihrem Auto geblitzt, richtet sich das Bußgeldverfahren gegen ihn. Es empfiehlt sich aber trotzdem, das Thema im Vorfeld zu erwähnen und auch zu sagen, dass Sie den Anhörungsbogen – der als Halter in Ihrem Briefkasten landen wird – entsprechend ausfüllen werden.
MÄNGELLISTE: FAIR GEHT VOR
Machen Sie es wie bei der professionellen Autovermietung: Erstellen Sie eine Mängelliste, falls das Fahrzeug irgendwo Beulen oder Kratzer hat, und gehen Sie sie zusammen durch.
DAS GEHÖRT ZU IHREN PFLICHTEN ALS VERLEIHER
Bevor die Fahrt losgeht, muss sich der Verleiher den Führerschein des Fremdfahrers zeigen lassen und sich davon überzeugen, dass er gültig ist. Außerdem liegt es in der Verantwortung des Autobesitzers sicherzustellen, dass der Entleiher fahrtüchtig ist. Das heißt: Bei einer Alkoholfahne, kein Schlüssel! Und am besten auch nicht, wenn der Fahrer heftig erkältet oder anders gesundheitlich angeschlagen wirkt.
DEN FAHRZEUGSCHEIN MITGEBEN
Zusammen mit dem Schlüssel sollte der Verleiher auch den Fahrzeugschein übergeben. Bei einer Polizeikontrolle kommt es so für den Fahrer nicht zu Schwierigkeiten. Und auch für den Fall, dass der Entleiher unterwegs wegen eines Problems in die Werkstatt muss, ist der Fahrzeugschein wichtig. Bei längeren Fahrten oder Trips ins Ausland, kann eine Nutzungsvollmacht vom Fahrzeughalter sinnvoll sein. In manchen Ländern ist sie sogar Pflicht. Der AVD bietet Vorlagen in mehreren Sprachen zum Download an.
FUNKTIONEN DES FAHRZEUGS ERKLÄREN
Besprechen Sie gemeinsam die Funktionen des Autos und klären Sie alle Fragen. Denn bei einem Platzregen die richtige Scheibenwischereinstellung zu suchen, kann gefährlich werden. Andererseits freut sich der Entleiher bestimmt, wenn er den Tempomat richtig bedienen kann und dadurch Kraftstoff spart.
MIT ZUSATZFAHRERSCHUTZ AUF NUMMER SICHER GEHEN
Sorgenfrei verleihen und ausleihen lässt sich ein Auto, wenn eine der beiden Parteien einen Zusatzfahrerschutz abschließt. Online geht das schon mit wenigen Klicks. Der Vorteil: Über den Zusatzfahrerschutz lassen sich Extra-Fahrer kurzzeitig für einen überschaubaren Preis flexibel mitversichern. Je nach Umfang übernimmt der Zusatzfahrerschutz die Kosten für Vertragsstrafe, Schäden am eigenen Auto, Beitragsnachforderungen der eigenen Kfz-Versicherung oder für Mehrbeträge aufgrund einer Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse. Den Zusatzfahrerschutz des RCI Versicherungs-Service können Sie nach Ihren Bedürfnissen zusammenstellen.