WAS IST EINBRUCHDIEBSTAHL BZW. EINFACHER DIEBSTAHL?
Einbruchdiebstahl: Das Fahrrad wird aus einem abgeschlossenen Raum gestohlen. Dies kann z. B. ein Keller, eine Wohnung oder eine Garage sein.
Einfacher Diebstahl: Das Fahrrad wird nicht durch einen Einbruch, sondern z. B. im öffentlichen Raum gestohlen (ohne dass es durch einen abgeschlossenen Raum geschützt ist). Zum Beispiel, wenn es in der Stadt an einem Fahrradständer angeschlossen ist.
IST MEIN FAHRRAD NICHT ÜBER DIE HAUSRATVERSICHERUNG ABGESICHERT?
Bei den meisten Hausratversicherungen ist Ihr Fahrrad insbesondere gegen Einbruchdiebstahl versichert. Das heißt, das Rad wird aus abgeschlossenen Räumen wie einem Keller oder einer Garage gestohlen.
Für die Versicherung eines sogenannten "einfachen Diebstahls" ist in der Regel ein zusätzlicher Abschluss einer "Fahrrad-Klausel" nötig. Einfacher Diebstahl liegt vor, wenn das Fahrrad außerhalb von abgeschlossenen Räumen, also z. B. auf der offenen Straße entwendet wird.
Hinzu kommt, dass in den meisten Hausratversicherungen eine zusätzliche Begrenzung in der Höhe der Entschädigung vereinbart ist.
Schäden wie Verschleiß, Beschädigung bei Unfall oder Ähnliches sind in der Hausratversicherung nicht enthalten.
WIE IST IM RAHMEN DER HAUSRATVERSICHERUNG DER DIEBSTAHL VON FAHRRADZUBEHÖR VERSICHERT?
Im Rahmen der Hausratversicherung wird oft nur für Diebstahl von bestimmtem losen Zubehör (nicht aber für Fahrradgepäck) geleistet, wenn es zusammen mit dem Fahrrad gestohlen wird.
Der Diebstahlschutz der Barmenia Fahrrad-Versicherung leistet auch für lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör und Fahrradgepäck (bis max. 1.000 EUR, je Einzelteil max. 300 EUR), auch wenn das Fahrrad selbst nicht gestohlen wird. Für lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör und Fahrradgepäck gilt eine abschließende Liste (siehe Bedingungen unter A-4.4.1).
IST DER NEUPREIS DES FAHRRADS VERSICHERT?
Ja, der Neupreis des Fahrrads ist versichert.
WAS HEISST "KOSTEN DER WIEDERBESCHAFFUNG GLEICHER ART UND GÜTE"?
Der Versicherungswert des Fahrrads ist der Kaufpreis, der für das Fahrrad als Neuware bezahlt wurde. Das heißt, dass auch bei gebrauchten Rädern der ursprüngliche Neupreis, der Versicherungswert ist. Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen. Wird das Fahrrad gestohlen oder zerstört, zahlen wir die Wiederbeschaffungskosten für ein neues Fahrrad. Das neue Fahrrad soll von der gleichen Art und Qualität sein, wie das bisherige Fahrrad. Wir leisten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Muss das gebrauchte oder neue FahrRad bei einem Händler gekauft worden sein?
Versichert werden können neu gekaufte und gebraucht gekaufte Fahrräder. Dabei ist es egal, ob das Fahrrad über einen Händler oder von einer Privatperson gekauft worden ist. Wichtig ist, dass man den Neupreis anhand einer Rechnung nachweisen kann.
Kann ich auch ein geleastes Fahrrad/E-Bike versichern?
Ja, Sie können auch ein geleastes Fahrrad/E-Bike versichern.
Da im Schadenfall insbesondere der Kaufbeleg mit den Angaben über den Hersteller, die Marke, den Typ und die Rahmennummer des versicherten Fahrrads/E-Bikes benötigt wird, sollten Sie sich eine Kopie des Kaufbelegs aushändigen lassen.
Bei Vereinbarung der Versicherungssumme ist zu beachten, dass der Käufer des Fahrrads/E-Bikes (z. B. der Arbeitgeber) möglicherweise Sonderrabatte erhalten hat, weil er ggf. mehrere Fahrräder/E-Bikes gekauft hat. Wird das Fahrrad/E-Bike gestohlen, so wird es bei einer Wiederbeschaffung eventuell nicht möglich sein, wieder solche Sonderkonditionen zu erhalten (weil z. B. dann nur ein einzelnes Fahrrad gekauft wird). Daher sollte als Versicherungssumme der unverbindliche Verkaufspreis (ohne Rabatte) vereinbart werden (denn die Versicherungssumme ist die Höchstleistungsgrenze).
Kann ich die Versicherung als juristische Person bzw. Firma abschließen?
Ja, Sie können die Versicherung auch als juristische Person bzw. Firma abschließen.
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