Fahrrad-Versicherung/E-Bike-Versicherung

Völlig sorgenfrei die freie Fahrt auf dem Rad genießen

  • Diebstahl-Schutz, Kasko-Schutz oder Schutzbrief wählbar
  • Flexible Kombination der Leistungsbausteine
  • Neuwertentschädigung – ohne Selbstbeteiligung

Jetzt ab 5,99 € monatlich versichern.
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Sorgenfreie Radtouren mit der Fahrrad-Versicherung/E-Bike-Versicherung

Viele kennen es aus dem Bekanntenkreis oder haben es sogar schon selbst erlebt: Trotz aller Sorgfalt wurde das Fahrrad gestohlen. Im Schnitt passiert dies in Deutschland über 700 Mal am Tag. Zum Ärger über den Verlust kommt noch der finanzielle Schaden hinzu. Gerade bei E-Bikes kann dieser schnell in die Höhe gehen. Gut, wenn das Fahrrad optimal abgesichert ist.

Neben Diebstahl können aber auch andere Dinge ein finanzielles Ärgernis darstellen – Verschleiß oder eine Panne zum Beispiel. Sichern Sie daher Ihr Fahrrad/E-Bike ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen ab und wählen Sie aus den drei Leistungsbausteinen: Diebstahl-Schutz, Kasko-Schutz (auf Wunsch inklusive Akku-Premium Schutz) oder Schutzbrief. Mit dem Akku-Premium Schutz erweitern Sie die Leistung um Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung auch wenn der Akku nicht mit dem E-Bike verbunden ist (zum Beispiel in der Garage). Genießen Sie die Fahrt – wir kümmern uns um alles Weitere.

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Produktinformationen 

Versicherungsbedingungen 

UNSERE FLEXIBLEN LEISTUNGSBausteine

Diebstahl-Schutz

Der weltweite Diebstahl-Schutz sichert Ihr Fahrrad oder E-Bike rund um die Uhr ab, solange Sie es mit einem eigenständigen Fahrradschloss abschließen. Dabei besteht für Sie keine Pflicht, das Fahrrad oder E-Bike an einen festen Gegenstand anzuschließen.

Übersicht Diebstahl-Schutz

KASKO-SCHUTZ

Der weltweite Kasko-Schutz sichert Ihr Fahrrad oder E-Bike insbesondere bei Unfällen und Stürzen ab. Ebenso abgesichert ist der Verschleiß an allen Fahrradteilen bei bis zu fünf Jahre alten Rädern. Darüber hinaus sind weitere Gefahren wie Vandalismus, Brand und Feuchtigkeit abgesichert.

Übersicht Kasko-Schutz

SCHUTZBRIEF

Der Schutzbrief bietet Ihnen zahlreiche Vorteile wie den 24-Stunden-Service über das Barmenia-Notfall-Telefon, eine Pannenhilfe und ein Abschleppen bei einer Panne unterwegs. Außerdem haben Sie im Ernstfall die Möglichkeit, für bis zu sieben Tage ein Ersatzfahrrad zu erhalten.

Übersicht Schutzbrief

Der Schutzbrief kann nur in Kombination mit dem Kasko-Schutz und dem Diebstahl-Schutz vereinbart werden.

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Versicherungsbedingungen 

Die Fahrrad-Versicherung/E-Bike-Versicherung ist ein Produkt der Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG und wird Ihnen von der RCI Versicherungs-Service GmbH vermittelt.

Die Leistungsbeschreibungen sind verkürzt dargestellt. Detaillierte Informationen zu Umfang und Einschränkungen der Leistungen des Versicherungsprodukts finden Sie in den entsprechenden Versicherungsbedingungen der Barmenia in der Antragsstrecke.

Häufig gestellte Fragen und Antworten

WAS IST EINBRUCHDIEBSTAHL BZW. EINFACHER DIEBSTAHL?

Einbruchdiebstahl: Das Fahrrad wird aus einem abgeschlossenen Raum gestohlen. Dies kann z. B. ein Keller, eine Wohnung oder eine Garage sein.

Einfacher Diebstahl: Das Fahrrad wird nicht durch einen Einbruch, sondern z. B. im öffentlichen Raum gestohlen (ohne dass es durch einen abgeschlossenen Raum geschützt ist). Zum Beispiel, wenn es in der Stadt an einem Fahrradständer angeschlossen ist.

IST MEIN FAHRRAD NICHT ÜBER DIE HAUSRATVERSICHERUNG ABGESICHERT?

Bei den meisten Hausratversicherungen ist Ihr Fahrrad insbesondere gegen Einbruchdiebstahl versichert. Das heißt, das Rad wird aus abgeschlossenen Räumen wie einem Keller oder einer Garage gestohlen.

Für die Versicherung eines sogenannten "einfachen Diebstahls" ist in der Regel ein zusätzlicher Abschluss einer "Fahrrad-Klausel" nötig. Einfacher Diebstahl liegt vor, wenn das Fahrrad außerhalb von abgeschlossenen Räumen, also z. B. auf der offenen Straße entwendet wird.

Hinzu kommt, dass in den meisten Hausratversicherungen eine zusätzliche Begrenzung in der Höhe der Entschädigung vereinbart ist.

Schäden wie Verschleiß, Beschädigung bei Unfall oder Ähnliches sind in der Hausratversicherung nicht enthalten.

WIE IST IM RAHMEN DER HAUSRATVERSICHERUNG DER DIEBSTAHL VON FAHRRADZUBEHÖR VERSICHERT?

Im Rahmen der Hausratversicherung wird oft nur für Diebstahl von bestimmtem losen Zubehör (nicht aber für Fahrradgepäck) geleistet, wenn es zusammen mit dem Fahrrad gestohlen wird.

Der Diebstahlschutz der Barmenia Fahrrad-Versicherung leistet auch für lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör und Fahrradgepäck (bis max. 1.000 EUR, je Einzelteil max. 300 EUR), auch wenn das Fahrrad selbst nicht gestohlen wird. Für lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör und Fahrradgepäck gilt eine abschließende Liste (siehe Bedingungen unter A-4.4.1).

IST DER NEUPREIS DES FAHRRADS VERSICHERT?

Ja, der Neupreis des Fahrrads ist versichert.

WAS HEISST "KOSTEN DER WIEDERBESCHAFFUNG GLEICHER ART UND GÜTE"?

Der Versicherungswert des Fahrrads ist der Kaufpreis, der für das Fahrrad als Neuware bezahlt wurde. Das heißt, dass auch bei gebrauchten Rädern der ursprüngliche Neupreis, der Versicherungswert ist. Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen. Wird das Fahrrad gestohlen oder zerstört, zahlen wir die Wiederbeschaffungskosten für ein neues Fahrrad. Das neue Fahrrad soll von der gleichen Art und Qualität sein, wie das bisherige Fahrrad. Wir leisten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

Muss das gebrauchte oder neue FahrRad bei einem Händler gekauft worden sein?

Versichert werden können neu gekaufte und gebraucht gekaufte Fahrräder. Dabei ist es egal, ob das Fahrrad über einen Händler oder von einer Privatperson gekauft worden ist. Wichtig ist, dass man den Neupreis anhand einer Rechnung nachweisen kann.

Kann ich auch ein geleastes Fahrrad/E-Bike versichern?

Ja, Sie können auch ein geleastes Fahrrad/E-Bike versichern.

Da im Schadenfall insbesondere der Kaufbeleg mit den Angaben über den Hersteller, die Marke, den Typ und die Rahmennummer des versicherten Fahrrads/E-Bikes benötigt wird, sollten Sie sich eine Kopie des Kaufbelegs aushändigen lassen.

Bei Vereinbarung der Versicherungssumme ist zu beachten, dass der Käufer des Fahrrads/E-Bikes (z. B. der Arbeitgeber) möglicherweise Sonderrabatte erhalten hat, weil er ggf. mehrere Fahrräder/E-Bikes gekauft hat. Wird das Fahrrad/E-Bike gestohlen, so wird es bei einer Wiederbeschaffung eventuell nicht möglich sein, wieder solche Sonderkonditionen zu erhalten (weil z. B. dann nur ein einzelnes Fahrrad gekauft wird). Daher sollte als Versicherungssumme der unverbindliche Verkaufspreis (ohne Rabatte) vereinbart werden (denn die Versicherungssumme ist die Höchstleistungsgrenze).

Kann ich die Versicherung als juristische Person bzw. Firma abschließen?

Ja, Sie können die Versicherung auch als juristische Person bzw. Firma abschließen.

Frage beantwortet?

Haben Sie Fragen? Dann schreiben Sie einfach eine E-Mail an KOOPERATION@BARMENIA.DE oder
melden Sie sich telefonisch unter +49 202 438-3850.